TUMORRISIKO

Die Tumorrisiko-Sprechstunde für erblichen Brust- und Eierstockkrebs des Instituts für angwandte Humangenetik und Onkogenetik ist ein Angebot für Familien,  in denen gehäuft und/oder in besonders jungem Alter Brust- und/oder Eierstockkrebs aufgetreten ist. Hier werden Sie von erfahrenen Spezialisten der Humangenetik, Gynäkologie und Psychologie über Erkrankungsrisiken und Vererbungswahrscheinlichkeiten, Früherkennung und Nachsorge sowie Maßnahmen zur Senkung des Risikos für Brust- und Eierstockkrebs beraten.

In Deutschland erkrankt jede achte bis zehnte Frau an Brustkrebs. Von den jährlich ca. 50.000 Neuerkrankungen entstehen ca. 5.000 aufgrund einer erblichen Veranlagung. Erblicher Brustkrebs trifft oft in vergleichsweise jungem Alter auf. Häufig sind mehrere Familienmitglieder betroffen. Neben Brustkrebs tritt in diesen Familien gehäuft Eierstockkrebs bzw. bei Männern gehäuft Prostata- und Brustkrebs auf. Ungefähr die Hälfte der erblichen Brustkrebserkrankungen beruht auf einer Veränderung in einem der Brustkrebsgene BRCA1 oder BRCA2. Diese Veränderungen können an die Kinder weitervererbt werden. Wer einen solchen Gendefekt geerbt hat, muss nicht zwangsweise auch erkranken. Jedoch ist die Wahrscheinlichkeit für eine Krebserkrankung gegenüber der Allgemeinbevölkerung deutlich erhöht.

Die Veranlagung kann u. U. durch einen Gentest nachgewiesen werden. Voraussetzung für einen aussagekräftigen Test ist in der Regel, dass eine an Brust-/ Eierstockkrebs erkrankte Verwandte eine Blutprobe zur Verfügung stellt.

Durch eine Beratung und ggf. einen Gentest kann geklärt werden, ob für Sie oder Ihre Angehörigen ein erhöhtes Krebserkrankungsrisiko besteht. Im Falle eines erhöhten Brustkrebsrisikos ermöglichen wir Ihnen eine intensivierte Krebsfrüherkennung. Bei konsequenter Durchführung aller empfohlenen Früherkennungsmaßnahmen werden etwa 90% aller neu auftretenden Tumore in gut behandelbaren Frühstadien entdeckt.

Durch vorbeugende Operationen kann das Erkrankungsrisiko unter Umständen sogar unter das Durchschnittsrisiko gesenkt werden.

Natürlich kann das Wissen um ein erhöhtes Krebserkrankungsrisiko auch belastend wirken. Aber es ermöglicht neben einer auf das persönliche Risiko angepassten Früherkennung auch eine Entlastung von unnötigen Ängsten für diejenigen, welche die Veranlagung nicht geerbt und damit nur die altersentsprechenden Erkrankungsrisiken haben.

Wenn Sie ein erhöhtes Brust- oder Eierstockkrebsrisiko für sich oder Ihre Angehörigen befürchten, vereinbaren Sie einen Termin zur genetischen Beratung.

Nach einem persönlichen Beratungsgespräch in der Tumorrisikosprechstunde für erblichen Brust- und Eierstockkrebs haben Sie ausreichend Zeit zu überlegen, ob Sie einen Gentest durchführen lassen möchten, wenn die Voraussetzungen dazu erfüllt sind.

Durch den Verlauf des Beratungs- und Entscheidungsprozesses begleitet Sie unser Team. Durch eine enge Zusammenarbeit mit anderen Spezialisten unterstützen wir Sie in der Wahrnehmung eines effizienten Früherkennungsprogramms.

Wenn mindestens eines der folgenden Kriterien für Ihre Familie zutrifft, können Sie eine persönliche Beratung und ggf. den Gentest in Anspruch nehmen:

  • Drei oder mehr Frauen* mit Brustkrebs (altersunabhängig)
  • Zwei Frauen* mit Brustkrebs (mindestens eine vor dem 51. Lebensjahr erkrankt)
  • Zwei oder mehr Frauen* mit Eierstockkrebs (altersunabhängig)
  • Eine oder mehr Frauen* mit Brust- und Eierstock- krebs (altersunabhängig)
  • Eine Frau* mit Brustkrebs (vor dem 36. Lebens- jahr erkrankt)
  • Eine Frau* mit beidseitigem Brustkrebs (vor dem 51. Lebensjahr erkrankt)
  • Ein Mann* mit Brustkrebs und eine Frau mit Brust- oder Eierstockkrebs (altersunabhängig)

* Verwandte 1. oder 2. Grades mütterlicher- oder väterlicherseits, dazu zählen: Kinder, Eltern, Geschwister und Halbgeschwister, Großeltern, Enkelkinder,    Nichten,    Neffen, Tanten, Onkel (in Ausnahmefällen: Cousinen, Cousins)

KOSTEN

Die Kosten für Beratung, Gentest und für die intensivierte Früherkennung/Nachsorge werden von den meisten Krankenkassen vollständig übernommen und belasten nicht das Arztbudget. Die Abrechnung erfolgt durch einen Überweisungsschein und einen Laborüberweisungsschein mit Ausnahmekennziffer 32010.